Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
DiGA werden auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet. Eine DiGA erfüllt – im Gegensatz zu gewöhnlichen Gesundheits- und Lifestyle-Apps – deutlich höhere, gesetzliche Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz: Erst nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können DiGA ärztlich verordnet werden – die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, es fällt keine Rezeptgebühr an. Privatversicherte können eine Kostenübernahme bei ihrer Versicherung anfragen.
DiGA powered by medi – unsere medizinischen Apps für Patient:innen
DiGA-Verordnung, so geht’s: In drei Schritten zur App auf Rezept
Die DiGA powered by medi werden in wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Therapie-Begleiter – Schritt für Schritt vom Rezept zur kostenlosen App.
Hinweis: Für Privatversicherte gilt Folgendes "In wenigen Schritten vom Rezept zur App (Private Krankenversicherung)"
1. Ihr:e Ärzt:in bestätigt den Befund
und stellt ein Rezept für die DiGA-App aus.
Tipp: Nutzen Sie unser Arzt-Informationsschreiben für companion patella.
2. Sie schicken das Rezept für die Gesundheitsapp
an Ihre Krankenkasse – nach erfolgreicher Prüfung
erhalten Sie den Rezept-Code.
Tipp: Nutzen Sie unseren Rezept-Service.
3. Mit dem Rezept-Code schalten Sie
die Web-App frei und starten direkt durch.
Hier Rezept-Code einlösen:
companion patella oder companion shoulder
Hinweis: Da es sich um Web-Apps handelt, sind die Apps nicht im App Store (iOS) oder im Play Store (Android) erhältlich.
Ihre Vorteile:
- Digitaler Begleiter für eine aktive Therapie – videogestütztes individuelles Therapieprogramm
- Zeit- und ortsunabhängig trainieren
- Übersichtliche Trainingsstatistik – Therapieverlauf und Erfolge im Blick behalten
- Wissensbibliothek – alles zum jeweiligen Beschwerdebild
- Einloggen und loslegen – direkt durchstarten, ohne Wartezeiten auf Termine
- Vielfältige Nutzung – erreichbar über Smartphone, Tablet, Laptop
- Geballtes Experten-Know-how – mit Physiotherapeut:innen, Sportwissenschaftler:innen und Ärzt:innen entwickelt
CE-Medizinprodukt
Risikoklasse Klasse I MDR
Offizielle DiGA
BfArM-geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen
Datenschutz
DSGVO- und DIGAV-konform
DiGA sind bundesamtlich geprüfte Medizinprodukte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen, wenn diese zuvor vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger Digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind. Privatversicherte können eine Kostenübernahme bei ihrer Versicherung anfragen.
Die DiGA erfüllen alle Anforderungen*, und werden somit von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können wie ein Medikament auf Rezept verschrieben werden.
FAQ – häufig gestellte Fragen rund um DiGA
DiGA-Rezept erhalten – was ist zu tun?
Nutzen Sie den kostenlosen Rezept-Service oder schicken Sie das Rezept an Ihre Krankenkasse – per Post, per E-Mail oder über die App der zuständigen Krankenkasse. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen 16-stelligen Rezept-Code für die App.
Rezept-Code für DiGA erhalten – wie geht es weiter?
Legen Sie mit Ihrem Rezept-Code auf Ihrer DiGA-Startseite einen Account an (Benutzername und Passwort) und schalten Sie mit dem Rezept-Code die App frei:
Hinweis: Wenn Sie keinen Rezept-Code erhalten oder diesen verloren haben, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.
Tipp: Prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner.
DiGA-App nutzen – wie funktioniert’s?
Sie finden die DiGA nicht im App Store oder Play Store: Jede DiGA ist eine browserbasierte Web-App, die Sie mit dem digitalen Endgerät Ihrer Wahl wie andere Internetseiten aufrufen können.
Tipp: companion patella oder companion shoulder direkt als Lesezeichen speichern – für einen schnellen Zugriff auf die URL.
Was brauche ich, um mich anmelden zu können?
Sie benötigen den Rezept-Code, wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden (siehe oben). Nach erfolgter Anmeldung brauchen Sie diesen nicht mehr. Um sich auf Ihren Endgeräten einloggen zu können, geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr selbst gewähltes Passwort ein.
Können Ärzt:innen oder die Krankenkasse meine App-Aktivitäten sehen?
Ihre Aktivitäten innerhalb der App sind für Ärzt:innen nicht live einsehbar. Wenn Sie Ihren Therapieverlauf beispielsweise Ihrer: Ihrem behandelnden Ärzt:in zeigen möchten, können Sie sich den Therapiebericht als PDF-Datei herunterladen. Drucken Sie diesen aus oder leiten Sie ihn digital weiter. Er enthält alle relevanten Informationen zum aktuellen Trainingsverlauf. Mehr Infos finden Sie in der App-Gebrauchsanweisung.
Die Krankenkassen können die Daten und das Nutzerverhalten innerhalb der App nicht einsehen.
Alle weiteren Fragen und Antworten zum Thema DiGA behandeln wir ausführlich in unserem FAQ-Bereich.
Rezept-Service
Sie brauchen Hilfe beim Einlösen Ihres DiGA Rezepts? Wir helfen Ihnen gerne!
Sie benötigen nur ein ärztliches Rezept oder einen schriftlichen Nachweis Ihrer Diagnose. Wir begleiten Sie anschließend mit unserem Rezept-Service auf dem Weg zu Ihrer Online-Therapie. Natürlich können Sie auch selbständig das Rezept bei Ihrer Krankenkasse einlösen.
Wenn Sie Ihren Rezept-Code bereits erhalten haben, können Sie sich gleich in der App anmelden.
DiGA-Informationen für Ärzt:innen
Jede DiGA ist eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene digitale Gesundheitsanwendung (DiGA). Die browserbasierte App bietet ein videogestütztes, adaptives Trainingsprogramm, das Ihre Patient:innen indikationsgerecht und gezielt bei der Rehabilitation begleitet. Die Vorteile für Ärzt:innen:
- Budgetneutral – die DiGA ist verordnungsfähig
- Selbstständige Nutzung durch die Patient:innen
- Motivationsfaktor für Selbstmanagement
Hinweis anzeigen
* Folgende Anforderungen müssen von Herstellern mindestens erfüllt sein:
Alle DiGAs sind Medizinprodukte der Klasse I oder IIa und daher mit den strengen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen des Medizinproduktegesetzes konform. Die Hauptfunktion einer DiGA muss auf digitalen Technologien beruhen. Diese Hauptfunktion muss die Erkennung, Überwachung, Linderung, Behandlung oder Kompensierung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützen. Die Nutzung einer DiGA erfolgt eigenständig durch die Patient:innen oder von Leistungserbringendem und Patient:innen gemeinsam. Der Hersteller muss Nachweise zur Sicherheits- und Funktionstauglichkeit, Gewährleistung des Datenschutzes und Datensicherheit, Interoperabiltät, sowie zu positiven Versorgungseffekten erbringen.