medi Meldesystem: Hinweisgeberschutz und Fair Play in der globalen Lieferkette

Nachhaltiger Erfolg beruht auf Fair Play, Rechtstreue und Regelkonformität. Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität sind feste Bestandteile der medi Kultur. Dies ist uns ein wichtiges Anliegen – nicht nur entlang der gesamten Lieferkette, sondern auch im Wettbewerb am Markt, im Umgang mit Geschäftspartnern und im Arbeitsalltag.

medi Meldesystem

Meldesystem zum Schutz von Betroffenen, des Unternehmens und der Hinweisgebenden

Compliance schafft den rechtstreuen und regelkonformen Rahmen für unternehmerisches Handeln. Das Meldeverfahren wurde sowohl im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), das seit Juli 2023 in Kraft getreten ist, als auch im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (auch Lieferkettengesetz – LkSG) implementiert. Es richtet sich an Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner entlang der Lieferkette und an Menschen, die mit medi Berührungspunkte haben: Ein Hinweisgebersystem unterstützt dabei, gesetzliche Vorschriften und ethische Standards einzuhalten. 

Als Frühwarnsystem bietet es die Möglichkeit, auf schwerwiegende Verstöße aufmerksam zu machen oder Fehlverhalten frühzeitig zu melden. Dadurch kann das Unternehmen schnell reagieren und Schäden begrenzen sowie finanzielle und rechtliche Risiken reduzieren. 

Das Ziel ist die schnelle Aufklärung von Verstößen, sowie das Abwenden von Schäden für Personen im Unternehmen oder für das Unternehmen selbst.  

Hier bieten wir die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, um Vorfälle zu melden:

Vorfall melden

Schutz der Hinweisgebenden

Durch die Einrichtung des Meldesystems schützt medi auch die Hinweisgebenden: Das Hosting erfolgt über einen unabhängigen Drittanbieter (osapiens). Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Falls Sie anonym bleiben wollen, geben Sie bitte keine persönlichen Daten an. 

Bitte nutzen Sie das medi Meldesystem verantwortungsbewusst

Nur seriöse Hinweise auf Verstöße tragen dazu bei, Schäden für Betroffene, unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner abzuwenden. Bitte bedenken Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese gegebenenfalls schwerwiegende Konsequenzen haben können. 

Was kann gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).  

Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie soll die Meldung von Verstößen, beispielsweise gegen Compliance-Richtlinien, Korruption, die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften oder Verstöße gegen Umweltrichtlinien erleichtern. Der Anwendungsbereich des HinSchG ist also EU-Recht, nationales Recht im Kontext von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, beides im beruflichen Kontext. 

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.  

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen unter anderem den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:  

Hinweis: Voraussetzung ist, dass sich die Verstöße auf den Arbeitgeber / das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht. 

In Deutschland müssen Unternehmen jedoch nicht nur das HinSchG im Umgang mit Whistleblowern beachten: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schreibt seit dem 1. Januar 2023 darüber hinaus vor, dass Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden allen Beschäftigten entlang der Lieferkette das Abgeben von Hinweisen ermöglichen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies auch für Unternehmen über 1.000 Beschäftigte. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz „Lieferkettengesetz“, regelt die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Es enthält einen Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben beziehungsweise Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.1 

Mehr zum Lieferkettengesetz erfahren

Hinweis: Datenschutzverstöße sind ausschließlich an datenschutz@medi.de zu melden. Bei Produktreklamationen wenden Sie sich bitte an den medizinischen Fachhandel, beispielsweise an das Sanitätshaus, von dem Sie Ihr medi Produkt erhalten haben. 

Bitte nutzen Sie die folgende Möglichkeit der Kontaktaufnahme, um Vorfälle zu melden:

Vorfall melden

 

Quelle:

1 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. CSR in Deutschland. Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (Letzter Zugriff: 24.11.2023)