Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für meine orthopädischen Einlagen? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Wenn Sie ein ärztliches Rezept haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Einlagen-Basisversorgung aus dem Sanitätshaus. Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Prozent vom Rezeptwert, mindestens fünf Euro, maximal jedoch zehn Euro pro Einlagenpaar.
Bei einer höherwertigeren Versorgung, beispielsweise mit besonderen Ausführungen, Materialien oder Zusatzausstattungen kann ein Eigenanteil fällig werden – auch im Hinblick auf Zusatzleistungen wie Ganganalysen oder Fußscans. Lassen Sie sich in Ihrem Sanitätshaus beraten.
Wie oft im Jahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für orthopädische Einlagen?
Bei medizinischer Notwendigkeit können als Erstausstattung zwei Paar Einlagen ärztlich verordnet werden – danach pro Jahr zwei Paar. Nutzen Sie dafür den kostenlosen medi Erinnerungsservice.
Übernimmt die private Krankenkasse die Kosten für meine orthopädischen Einlagen?
Haben Sie ein Privatrezept (blaues Rezept) bekommen, ist dieses in der Regel ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Bei privaten Krankenkassen variiert die Kostenübernahme – je nach Versicherung. Lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag im Sanitätshaus erstellen. Diesen reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Nach der Bewilligung können die Einlagen gefertigt werden. Sie tragen die Kosten zunächst selbst und bekommen diese im Nachgang erstattet.
Händlersuche
Bei diesen Händlern können Sie medi Produkte kaufen
Ihr Weg zur Einlage
In nur 5 Schritten zur orthopädischen Schuheinlage
medi Erinnerungsservice
Werden Sie rechtzeitig an neue orthopädische Einlagen erinnert