Lernen Sie Wichtiges zum Präqualifizierungsverfahren für Ihr Sanitätshaus
Seit 2011 müssen sich Leistungserbringer als ersten Schritt auf dem Weg zur Versorgung von Kunden mit Hilfsmitteln präqualifizieren lassen. Zweiter Schritt: Abschluss beziehungsweise Beitritt von Verträgen mit Krankenkassen beziehungsweise deren Zusammenschlüssen. Vertragspartner der Krankenkassen kann nur ein Leistungserbringer werden, der die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllt.
Seminare zur Präqualifizierung: Rechtzeitig anmelden
Der medi Campus bietet Ihnen als kompetenter Fortbildungspartner eine Auswahl an Schulungen
a) zur Sicherung der fachlichen Qualifikation im Rahmen der Präqualifizierung sowie
b) zur Erfüllung der in den Krankenkassenverträgen vorgegebenen Fortbildungspflichten.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie die in den Krankenkassenverträgen vorgegebenen Fortbildungspflichten erfüllen. Denken Sie daran, sich frühzeitig für ein Seminar anzumelden, um einen Platz zu Ihrem Wunschtermin zu erhalten.
Das Präqualifizierungsverfahren – ein Überblick
In einem einheitlichen und transparenten Präqualifizierungsverfahren wird die grundsätzliche Eignung eines Leistungserbringers geprüft. Damit werden individuelle Eignungsprüfungen durch eine Vielzahl von Krankenkassen vermieden.
Durchläuft ein Leistungserbringer das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich, stellt die Präqualifizierungsstelle (PQS) eine Präqualifizierungsbestätigung beziehungsweise ein -zertifikat mit fünf Jahren Gültigkeit aus. Nach Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassen dürfen Sie Ihre Kunden dann – den präqualifizierten Versorgungsbereichen entsprechend – mit Hilfsmitteln versorgen.
Das Präqualifizierungsverfahren wird von den sogenannten Präqualifizierungsstellen (PQS) abgewickelt. In Deutschland führt der GKV-Spitzenverband eine Liste mit verschiedenen PQS, die er benannt hat. Die fachliche Kompetenz dieser Stellen wird wiederum durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) begutachtet, bestätigt und überwacht.
Eignung zur fachgerechten Durchführung der Hilfsmittelversorgung
Die Eignung zur fachgerechten Durchführung der Hilfsmittelversorgung wird auf der Basis von Eignungskriterien geprüft. Diese unterscheiden sich in Abhängigkeit von den angestrebten Versorgungsbereichen – beispielsweise Versorgungsbereich 05B5: Er erfasst Bandagen zur Versorgung oberhalb des Knies aus der Produktgruppe 05 des Hilfsmittelverzeichnisses.
Dabei handelt es sich um fachliche, persönliche, räumliche und sachliche Voraussetzungen, die vom Sanitätshaus zu erfüllen sind. Außerdem gibt dazu der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung dieser Anforderungen bei der Prüfung.
Akkreditierung mit IQZ- und AGOS-Fortbildungspunkten
Auf Antrag des medi Campus akkreditieren die unabhängigen Zertifizierungsstellen IQZ und AGOS die medi Fachseminare. Die Akkreditierung mit IQZ- und AGOS-Fortbildungspunkten gilt als Qualitätsmerkmal und fordert die Akzeptanz der medi Seminare durch die Kostenträger.
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur Präqualifizierung Ihres Sanitätshauses:
Quelle
GKV-Spitzenverband: Präqualifizierung. Online veröffentlicht unter: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp (Letzter Zugriff 16.08.2018).