Ursachen und Symptome
Ursache eines Sprunggelenkbruches ist meistens das Umknicken durch Stolpern und Ausrutschen, der Drehsturz beim Skifahren, der Sturz aus größerer Höhe sowie Verkehrsunfälle. Es handelt sich also um eine unfallbedingte Verletzung. Je nach Ausmaß und genauer Lage des Bruches ist eine Operation – oft mit anschließendem Gips – und/oder das Tragen eines Gipses bzw. Orthese erforderlich.
Die auffälligsten Symptome dieser Verletzung sind eine deutlich schmerzhafte Beweglichkeit zum Beispiel bei der Abrollbewegung des Fußes, eine sich verstärkende Schwellung sowie Hautverfärbungen im Sprunggelenksbereich. Auch eine Fußfehlstellung und sogar offene Brüche mit dem Austreten von Knochenteilen durch die Haut und ein damit verbundener kompletter Funktionsverlust des Fußes sind möglich.
Therapie und Heilung
Die Behandlung beginnt bei Brüchen des Sprunggelenkes noch am Unfallort, meist durch den Notarzt, mit einer Wiedereinrichtung des Fußes, um eine zusätzliche Schädigung der Weichteile sowie Nerven- und Gefäßverletzungen zu vermeiden.
Bis zur Ankunft im Krankenhaus wird anschließend eine Ruhigstellung des Beines in einer Schiene durchgeführt.
Bei allen nicht verschobenen Sprunggelenksbrüchen und bei Brüchen ohne Verletzung der Bandverbindung zwischen Schienbein und Wadenbein (Syndesmose) - kann auf eine Operation verzichtet werden. Auch bei Patienten, die an schweren Erkrankungen leiden und nur mit höherem Risiko operiert werden können, bei erheblichen Durchblutungsstörungen der Beine, bei Unterschenkelgeschwüren oder bei Vorfußinfektionen kommt eine zeitgerechte Operation in der Regel nicht in Betracht.
Nach der Abschwellung des Sprunggelenks mit Ruhigstellung in einer Gipsschiene oder in einem aufgeschnittenen Gipsverband erfolgt die Anlage eines geschlossenen Gipsverbands. Nach der Gipsabnahme und einer Röntgenkontrolle kann die Belastung dann zunehmend erhöht werden. Einfache Außenknöchelbrüche können im Gips gleich voll belastet werden.
Wenn eine Operation nicht zu vermeiden ist
Wurden bei dem Bruch die Bruchenden verschoben, ist eine Operation notwendig. Ebenfalls Operationsbedarf besteht bei einer Verletzung der Syndesmose - das ist die Bandverbindung zwischen Schienbein und Wadenbein - allerdings nur, wenn beide Bänder gerissen sind. Eine zeitige Operation - innerhalb von wenigen Stunden - ist unumgänglich bei schweren Verletzungen wie offenen Brüchen, Gefäß- und Nervenschäden sowie bei Brüchen mit schweren Weichteilschäden.
Ist die Schwellung im Sprunggelenksbereich zu stark fortgeschritten, muss mit der Operation gewartet werden, bis sich diese zurückgebildet hat, da sonst die Infektionsgefahr erheblich steigt. Bis zur Abschwellung des Sprunggelenkes wird der Unterschenkel in einer Gipsschiene oder in einem aufgeschnittenen Gipsverband (Spaltgips) ruhiggestellt. Das Bein sollte für diese Zeit hochgelagert und gekühlt werden.
Um einem Muskelschwund und einer Thrombose vorzubeugen, sollte bereits im Gips mit Muskelanspannungsübungen begonnen werden. Bis zur vollen Belastung muss eine so genannte Thromboseprophylaxe durchgeführt werden.
Diese erfolgt durch Krankengymnastik und tägliche, schmerzlose Spritzen mit einem Heparinderivat in das Fettgewebe der Bauchdecke oder des Oberschenkels. Nach der Entfernung des Gipses sollten intensive krankengymnastische Übungen zur Wiederherstellung der Beweglichkeit des Sprunggelenks stattfinden.
Der Arzt stellt die Diagnose und entscheidet über die Therapie. Bei Notwendigkeit kann er eine Orthese verordnen. Im medizinischen Fachhandel wird der Patient von geschultem Personal vermessen. Die Orthese wird anschließend individuell auf den Patienten angepasst.
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